Der Zank d[er] Nationalökonomen über Luxus und Ersparung ist daher nur der Zank der über das Wesen des Reichthums ins Klare gekommenen Nationalökonomie mit derjenigen, die noch mit Romantischen antiindustriellen Erinnerungen behaftet ist. Beide Theile wissen sich aber den Gegenstand des Streits nicht auf seinen einfachen Ausdruck zu bringen und werden daher nicht mit einander fertig. —|
/XXXIV/ Die Grundrente wurde ferner qua Grundrente gestürzt – indem von der neuern Nationalökonomie im Gegensatz zu dem Argument d[er] Physiokraten, der Grundeigenthümer sei der einzig wahre Producent, vielmehr bewiesen wurde, daß der Grundeigenthümer als solcher vielmehr der einzige ganz impro||duktive Rentier sei. Die Agricultur sei Sache des Capitalisten, der seinem Capital diese Anwendung gebe, wenn er von ihr den gewöhnlichen Gewinn zu erwarten habe. Die Aufstellung d[er] Physiocraten – daß das Grundeigenthum als das einzig produktive Eigenthum allein die Staatssteuern zu zahlen, also auch allein sie zu bewilligen und Theil an dem Staatswesen zu nehmen habe – verkehrt sich daher in die umgekehrte Bestimmung, daß die Steuer auf Grundrente die einzige Steuer auf ein improduktives Einkommen sei, daher die einzige Steuer, welche der nationalen Production nicht schädlich sei. Es versteht sich, daß so gefaßt, auch das politische Vorrecht der Grundeigenthümer nicht mehr aus ihrer hauptsächlichen Besteuerung folgt. —
Alles was Proudhon als Bewegung der Arbeit gegen das Capital faßt, ist nur die Bewegung der Arbeit in der Bestimmung des Capitals, des industriellen Capitals gegen das nicht als Capital, d.h. nicht industriell sich consummirende Capital. Und diese Bewegung geht ihren siegreichen Weg, d.h. den Weg des Sieges des industriellen Capitals. – Man sieht also, daß erst indem die Arbeit als Wesen des Privateigenthums gefaßt wird, auch die nationalökonomische Bewegung als solche in ihrer wirklichen Bestimmtheit durchschaut werden kann. —
[Fragmente]
[Teilung der Arbeit]
Die Gesellschaft – wie sie für den Nationalökonomen erscheint – ist die bürgerliche Gesellschaft, worin jedes Individuum ein Ganzes von Bedürfnissen ist und es nur ||[XXX]V| für d[en] Andern, wie der Andre nur für es da ist, insofern sie sich wechselseitig zum Mittel werden. Der Nationalökonom – so gut, wie die Politik in ihren Menschenrechten – reducirt alles auf d[en] Menschen, d.h. auf das Individuum, von welchem er alle Bestimmtheit abstreift, um es als Capitalist oder Arbeiter zu fixiren. —
Die Theilung der Arbeit ist der nationalökonomische Ausdruck von der Gesellschaftlichkeit der Arbeit innerhalb der Entfremdung. Oder, da die Arbeit nur ein Ausdruck der menschlichen Thätigkeit innerhalb der Entäusserung, der Lebensäusserung als Lebensentäusserung ist, so ist auch die Theilung der Arbeit nichts andres als das entfremdete, entäusserte Setzen der menschlichen Thätigkeit als einer realen Gattungsthätigkeit oder als Thätigkeit d[es] Menschen als Gattungswesen.
Ueber das Wesen der Theilung der Arbeit – welche natürlich als ein Hauptmotor der Production des Reichthums gefaßt werden mußte, sobald die Arbeit als das Wesen des Privateigenthums erkannt war, – d.h. über diese entfremdete und entäusserte Gestalt der menschlichen Thätigkeit als Gattungsthätigkeit sind die Nationalökonomen sehr unklar und sich widersprechend.