Man bedenke noch den vorher aufgestellten Satz, daß das Verhältniß des Menschen zu sich selbst ihm erst gegenständlich, wirklich ist durch sein Verhältniß zu d[em] andern Menschen. || Wenn er sich also zu dem Product seiner Arbeit, zu seiner vergegenständlichten Arbeit als einem fremden, feindlichen, mächtigen, von ihm unabhängigen Gegenstand verhält, so verhält er sich zu ihm so, daß ein anderer, ihm fremder, feindlicher, mächtiger, von ihm unabhängiger Mensch der Herr dieses Gegenstandes ist. Wenn er sich zu seiner eignen Thätigkeit als einer unfreien verhält, so verhält er sich zu ihr als der Thätigkeit im Dienst, unter der Herrschaft, dem Zwang und dem Joch eines andern Menschen.
Jede Selbstentfremdung des Menschen von sich und der Natur erscheint in dem Verhältniß, welches er sich und der Natur zu andern, von ihm unterschiednen Menschen giebt. Daher die religiöse Selbstentfremdung nothwendig in dem Verhältniß des Laien zum Priester erscheint, oder auch, da es sich hier von der intellektuellen Welt handelt, zu einem Mittler etc. In der praktischen wirklichen Welt kann die Selbstentfremdung nur durch das praktische wirkliche Verhältniß zu andern Menschen erscheinen. Das Mittel, wodurch die Entfremdung vorgeht, ist selbst ein praktisches. Durch die entfremdete Arbeit erzeugt der Mensch also nicht nur sein Verhältniß zu dem Gegenstand und dem Akt der Produktion als fremden und ihm feindlichen Menschen; er erzeugt auch das Verhältniß in welchem andre Menschen zu seiner Production und seinem Product stehn und das Verhältniß, in welchem er zu diesen andern Menschen steht. Wie er seine eigne Production zu seiner Entwirklichung, zu seiner Strafe, wie er sein eignes Product zu dem Verlust, zu einem ihm nicht gehörigen Product, so erzeugt er die Herrschaft dessen, der nicht producirt, auf die Production und auf das Product. Wie er seine eigne Thätigkeit sich entfremdet, so eignet er dem Fremden die ihm nicht eigne Thätigkeit an.
Wir haben bis jezt das Verhältniß nur von Seiten des Arbeiters, wir werden es später auch von Seiten des NichtArbeiters betrachten.
Also durch die entfremdete, entäusserte Arbeit erzeugt der Arbeiter das Verhältniß eines der Arbeit fremden und ausser ihr stehenden Menschen zu dieser Arbeit. Das Verhältniß des Arbeiters zur Arbeit erzeugt das Verhältniß d[es] Capitalisten zu derselben oder wie man sonst den Arbeitsherrn nennen will.
Das Privateigenthum ist also das Produkt, das Resultat, die nothwendige Consequenz d[er] entäusserten Arbeit, des äusserlichen Verhältnisses des Arbeiters || zu der Natur und zu sich selbst.
Das Privateigenthum ergiebt sich also durch Analyse aus dem Begriff der entäusserten Arbeit, d.i. d[es] entäusserten Menschen, der entfremdeten Arbeit, des entfremdeten Lebens, d[es] entfremdeten Menschen.
Wir haben allerdings den Begriff der entäusserten Arbeit, (des entäusserten Lebens) aus der Nationalökonomie als Resultat aus der Bewegung des Privateigenthums gewonnen. Aber es zeigt sich bei Analyse dieses Begriffes, daß, wenn das Privateigenthum als Grund, als Ursache der entäusserten Arbeit erscheint, es vielmehr eine Consequenz der selben ist, wie auch die Götter ursprünglich nicht die Ursache, sondern die Wirkung der menschlichen Verstandesverirrung sind. Später schlägt dieß Verhältniß in Wechselwirkung um.
Erst auf dem lezten Culminationspunkt der Entwicklung des Privateigenthums tritt dieses sein Geheimniß wieder hervor, nämlich, einerseits, daß es das Produkt der entäusserten Arbeit und zweitens daß es das Mittel ist, durch welches sich die Arbeit entäussert, die Realisation dieser Entäusserung.
Diese Entwicklung giebt sogleich Licht über verschiedne bisher ungelöste Collisionen.
1) Die Nationalökonomie geht von der Arbeit als der eigentlichen Seele der Production aus und dennoch giebt sie der Arbeit nichts und dem Privateigenthum Alles. Proudhon hat aus diesem Widerspruch zu Gunsten der Arbeit wider das Privateigenthum geschlossen. Wir aber sehn ein, daß dieser scheinbare Widerspruch der Widerspruch der entfremdeten Arbeit mit sich selbst ist, und daß die Nationalökonomie nur die Gesetze der entfremdeten Arbeit ausgesprochen hat.
Wir sehn daher auch ein, daß Arbeitslohn und Privateigenthum identisch sind: denn der Arbeitslohn, wo das Product, der Gegenstand der Arbeit die Arbeit selbst besoldet, ist nur eine nothwendige Consequenz von der Entfremdung der Arbeit, wie denn im Arbeitslohn auch die Arbeit nicht als Selbstzweck, sondern als der Diener des Lohns erscheint. Wir werden dieß später ausführen und ziehen jezt nur noch einige Conse||[XX]VI|[que]nzen.