Den 17. Augusti war die dritte Zusammenkunfft. Die Pol. beantworteten die drey auffgegebene Conditionen schrifftlich dergestalt: (1) Dass ihnen gnuge denen Polanowschen Pacten (die von russischer Seite gebrochen und violiret waren) alle ihre Provintzien, Stadte, Festungen, Land und Leuthe restituiret, alle Gefangene, was Condition und Nation sie seyn mochten, freygelassen, Amunition, Kirchengerathe, Schrifften und Acten wiedergegeben und alles wieder im vorigen Stande, wie es vor dem Kriege gewesen, gesetzet und also der Rache Gottes (welche gewisslich nach gebrochenen Eyde zu erfolgen pflegte) vorgebauet werden mochte. (2) Die Alliance oder Verbundnus ware ihnen, den Russen, viel nothiger den der Cron Polen, welche mit allen ihren Nachbahren in Frieden und Einigkeit und ewigen Pacten stunde, hatten auch uber das itzo einen machtigen Mittegehulffen dieses Krieges, den tarterschen Chan, auch wurden ihnen noch andere Alliantzen anpraesentiret, dass sie capable gnug waren, nicht allein das ihrige, so ihnen mit Unrecht abgedrungen (172r) ware (zu der Zeit, da sie mit vielen machtigen Feinden zu thun gehabt), wiederzubringen, sondern sich auch ihres Schadens, da sie Gott Lob von allen andern Feinden befreyet waren, nehmlich zu erholen. Demnach wolte ihnen nicht anstehen, die russische Verbundnis so theuer mit vielen Provintzen, Festungen, Lander und Leuthen zu erkauffen, sondern waren vielmehr violiret, erstlich einen redlichen und festen ewigen Frieden zu stifften und die violirte Polanowsche Pacta zu corrigiren, hernach konten auch Alliantzen und Verbundnusse beyden Reichen zum Nutzen und Frommen getroffen werden. Ein Armistitium aber insonderheit auf solche unbillige Conditiones zu schliessen waren sie nicht gevollmachtiget, weilen ausdruklich in ihrer Plenipotentz specificiret ware, dass sie einen ruhmlichen und festen ewigwarenden Frieden zu stifften deputiret, mochte demnach die russ. Commiss. sich recolligiren und ihren billigen und guten Vorschlag, den sie bey der 10den Conferentz proponiret hatten, acceptiren, betrachtend, dass wan anitzo, da Gott vor sey, diese Commission vergehen und sie unverrichter Sachen nach dem angesetzten Reichstag zu Ihro Koniglichen Maytt. und der Republique verreisen solten, was wohl drauff erfolgen konte, in Wahrheit nichts gewissers, alss dass die Republique durch solche unbillige Conditiones, die ihnen, als wenn sie be(172v)krieget und occupiret und nicht als einem Potentaten und freyer Republique gleichsahm auffgedrungen wurden, zur Desperation bewegt, mit den Tartern eine nahere Alliance eingehen, auch die anpraesentirte schwedische Conjunction der Waffen wieder Moskow acceptiren und also das ihrige mit aller Macht wiedersuchen und soviel unschuldiges Bluttvergiessen, Mord und Brennen, Verheerung und Verwustung Land und Leuthe an den Gliedern des russischen Reichs und dessen Einwohnern rachen, vindiciren und mainteniren musten. Im Fall aber ihre gar billige Proposition acceptiret und nur Smolensk mit den Sewerischen Stadten, umb die es ihnen am meisten zu thun ware, bis des Reichstags Decision vorbehalten, andere occupirte Orter aber alle ihnen anitzo abgetreten werden mochten, wurde nicht allein das unschuldige Bluttvergiessen auff 8 Monath bis an den Reichstag und hernach, Gott gebe, gluklicher Commission Vollenfuhrung abgeschaffet, sondern auch Ihro Konigliche Maytt. und die Republique in Polen durch solche Willfahrtigkeit bewegen werden, die Beschwerden, so wegen Smolensk und des Sewerischen Tractes einfielen, dergestalt zu moderiren, dass durch billige und gultige, von russischer Seite erfundene Mittel selbige mitigiret und mit Respect und Ruhm beyder hohen Potentaten ein ewiger Frieden (173r) geschlossen werden mochte. Die russ. Commissarien gaben zu verstehen, dass sie alles treulich erofnet hatten, was sie nur von ihrem Czaren und Grossen Herrn in Commissis gehabt, jedoch so konte das Armistitium gemindert und nur auff 10, ja weniger Jahren geschlossen und unterdessen der ewige Frieden bearbeitet werden. Die Pol. wolten sich gantz zu keinem Armistitio, ohne dass die Commission wegen des herzunahenden Reichstages auff 8 Monat mochte auffgehoben werden, verstehen, und hiemit schieden beyde Parten vor diesmahl recht malcontent voneinander.
Den 18. Augusti ward mit dem Verlauff der gestrigen Conferentz der Schreiber aus der Geheimen Cantzeley Feodor Kazanetz zu Ihro Czar. Maj., fernere Ordre zu holen, nach der Moskow expediret.