Der grosse Grundbesitz hat, wie wir in England sehn, seinen feudalen Charakter schon insofern abgelegt und einen industriellen Charakter angenommen, als er möglichst viel Geld machen will. Er [gibt] d[em] Eigenthümer die möglichste Grundrente, d[em] Pächter den möglichsten Profit von seinem Capital. Die Landarbeiter sind daher bereits auf das Minimum reducirt und die Pächterklasse vertritt schon innerhalb des Grundbesitzes die Macht der Industrie und des Capitals. Durch die Concurrenz mit dem Ausland hört die Grundrente größtentheils auf ein selbstständiges Einkommen bilden zu können. Ein grosser Theil der Grundeigenthümer muß an die Stelle der Pächter treten, die auf diese Weise theilweise zum Proletariat herabsinken. Andrerseits werden sich auch viele Pächter des Grundeigenthums bemächtigen, denn die grossen Eigenthümer, die bei ihrer bequemen Revenu sich größtentheils der Verschwendung ergeben haben und meistens auch unbrauchbar zur Leitung der Agrikultur im Grossen sind, besitzen theilweise weder Capital noch Befähigung, um den Grund und Boden zu exploitiren. Also auch ein Theil von diesen wird vollständig ruinirt. Endlich muß der auf ein Minimum reducirte Arbeitslohn noch mehr reducirt werden, um die neue Concurrenz zu bestehn. Das führt dann nothwendig zur Revolution.
Das Grundeigenthum mußte sich auf jede der beiden Weisen entwickeln, um in beiden seinen nothwendigen Untergang zu erleben, wie auch die Industrie in der Form des Monopols und in der Form der Concurrenz sich ruiniren mußte, um an d[en] Menschen glauben zu lernen. |
[Entfremdete Arbeit und Privateigentum]
|XXII| Wir sind ausgegangen von den Voraussetzungen der Nationalökonomie. Wir haben ihre Sprache und ihre Gesetze acceptirt. Wir unterstellten das Privateigenthum, die Trennung von Arbeit, Capital und Erde, ebenso von Arbeitslohn, Profit des Capitals und Grundrente, wie die Theilung der Arbeit, die Concurrenz, den Begriff des Tauschwerthes etc. Aus der Nationalökonomie selbst, mit ihren eignen Worten, haben wir gezeigt, daß der Arbeiter zur Waare und zur elendsten Waare herabsinkt, daß das Elend des Arbeiters im umgekehrten Verhältniß zur Macht und zur Grösse seiner Production steht, daß das nothwendige Resultat der Concurrenz die Accumulation des Capitals in wenigen Händen, also die fürchterlichere Wiederherstellung des Monopols ist, daß endlich der Unterschied von Capitalist und Grundrentner, wie von Ackerbauer und Manufacturarbeiter verschwindet und die ganze Gesellschaft in die beiden Klassen der
Die Nationalökonomie geht vom Factum des Privateigenthums aus. Sie erklärt uns dasselbe nicht. Sie faßt den
| Eben weil die Nationalökonomie den Zusammenhang der Bewegung nicht begreift, darum konnte sich z.B. die Lehre von der Concurrenz der Lehre vom Monopol, die Lehre von der Gewerbfreiheit der Lehre von der Corporation, die Lehre von der Theilung des Grundbesitzes der Lehre vom grossen Grundeigenthum wieder entgegenstellen, denn Concurrenz, Gewerbfreiheit, Theilung des Grundbesitzes waren nur als zufällige, absichtliche, gewaltsame, nicht als nothwendige, unvermeidliche, natürliche Consequenzen des Monopols, der Corporation und des Feudaleigenthums entwickelt und begriffen.
Wir haben also jezt den wesentlichen Zusammenhang zwischen dem Privateigenthum, der Habsucht, der Trennung von Arbeit, Capital und Grundeigenthum, von Austausch und Concurrenz, von Werth und Entwerthung d[es] Menschen, von Monopol und Concurrenz etc., von dieser ganzen Entfremdung mit dem