Читаем Ökonomisch-philosophischen Manuskripte [MEGA-2] полностью

Der grosse Grundbesitz hat, wie wir in England sehn, seinen feudalen Charakter schon insofern abgelegt und einen industriellen Charakter angenommen, als er möglichst viel Geld machen will. Er [gibt] d[em] Eigenthümer die möglichste Grundrente, d[em] Pächter den möglichsten Profit von seinem Capital. Die Landarbeiter sind daher bereits auf das Minimum reducirt und die Pächterklasse vertritt schon innerhalb des Grundbesitzes die Macht der Industrie und des Capitals. Durch die Concurrenz mit dem Ausland hört die Grundrente größtentheils auf ein selbstständiges Einkommen bilden zu können. Ein grosser Theil der Grundeigenthümer muß an die Stelle der Pächter treten, die auf diese Weise theilweise zum Proletariat herabsinken. Andrerseits werden sich auch viele Pächter des Grundeigenthums bemächtigen, denn die grossen Eigenthümer, die bei ihrer bequemen Revenu sich größtentheils der Verschwendung ergeben haben und meistens auch unbrauchbar zur Leitung der Agrikultur im Grossen sind, besitzen theilweise weder Capital noch Befähigung, um den Grund und Boden zu exploitiren. Also auch ein Theil von diesen wird vollständig ruinirt. Endlich muß der auf ein Minimum reducirte Arbeitslohn noch mehr reducirt werden, um die neue Concurrenz zu bestehn. Das führt dann nothwendig zur Revolution.

Das Grundeigenthum mußte sich auf jede der beiden Weisen entwickeln, um in beiden seinen nothwendigen Untergang zu erleben, wie auch die Industrie in der Form des Monopols und in der Form der Concurrenz sich ruiniren mußte, um an d[en] Menschen glauben zu lernen. |

<p>[Entfremdete Arbeit und Privateigentum]</p>

|XXII| Wir sind ausgegangen von den Voraussetzungen der Nationalökonomie. Wir haben ihre Sprache und ihre Gesetze acceptirt. Wir unterstellten das Privateigenthum, die Trennung von Arbeit, Capital und Erde, ebenso von Arbeitslohn, Profit des Capitals und Grundrente, wie die Theilung der Arbeit, die Concurrenz, den Begriff des Tauschwerthes etc. Aus der Nationalökonomie selbst, mit ihren eignen Worten, haben wir gezeigt, daß der Arbeiter zur Waare und zur elendsten Waare herabsinkt, daß das Elend des Arbeiters im umgekehrten Verhältniß zur Macht und zur Grösse seiner Production steht, daß das nothwendige Resultat der Concurrenz die Accumulation des Capitals in wenigen Händen, also die fürchterlichere Wiederherstellung des Monopols ist, daß endlich der Unterschied von Capitalist und Grundrentner, wie von Ackerbauer und Manufacturarbeiter verschwindet und die ganze Gesellschaft in die beiden Klassen der Eigenthümer und Eigenthumslosen Arbeiter zerfallen muß.

Die Nationalökonomie geht vom Factum des Privateigenthums aus. Sie erklärt uns dasselbe nicht. Sie faßt den materiellen Prozeß des Privateigenthums, den es in der Wirklichkeit durchmacht, in allgemeine, abstrakte Formeln, die ihr dann als Gesetze gelten. Sie begreift diese Gesetze nicht, d.h. sie zeigt nicht nach, wie sie aus dem Wesen des Privateigenthums hervorgehn. Die Nationalökonomie giebt uns keinen Aufschluß über den Grund der Theilung von Arbeit und Capital, von Capital und Erde. Wenn sie z.B. das Verhältniß des Arbeitslohns zum Profit des Capitals bestimmt, so gilt ihr als lezter Grund das Interesse d[es] Capitalisten; d.h. sie unterstellt, was sie entwickeln soll. Ebenso kömmt überall die Concurrenz hinein. Sie wird aus äusseren Umständen erklärt. Inwiefern diese äusseren, scheinbar zufälligen Umstände, nur der Ausdruck einer nothwendigen Entwicklung sind, darüber lehrt uns die Nationalökonomie nichts. Wir haben gesehn, wie ihr der Austausch selbst als ein zufälliges Factum erscheint. Die einzigen Räder, die der Nationalökonom in Bewegung sezt, sind die Habsucht und der Krieg unter den Habsüchtigen, die Concurrenz. /

| Eben weil die Nationalökonomie den Zusammenhang der Bewegung nicht begreift, darum konnte sich z.B. die Lehre von der Concurrenz der Lehre vom Monopol, die Lehre von der Gewerbfreiheit der Lehre von der Corporation, die Lehre von der Theilung des Grundbesitzes der Lehre vom grossen Grundeigenthum wieder entgegenstellen, denn Concurrenz, Gewerbfreiheit, Theilung des Grundbesitzes waren nur als zufällige, absichtliche, gewaltsame, nicht als nothwendige, unvermeidliche, natürliche Consequenzen des Monopols, der Corporation und des Feudaleigenthums entwickelt und begriffen.

Wir haben also jezt den wesentlichen Zusammenhang zwischen dem Privateigenthum, der Habsucht, der Trennung von Arbeit, Capital und Grundeigenthum, von Austausch und Concurrenz, von Werth und Entwerthung d[es] Menschen, von Monopol und Concurrenz etc., von dieser ganzen Entfremdung mit dem Geldsystem zu begreifen.

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Борис Гурьевич Капустин

Политика / Философия / Образование и наука