Der Unterschied von Capital und Erde, von Gewinn und Grundrente, wie beider vom Arbeitslohn, von der Industrie und der Agricultur, von dem unbeweglichen und beweglichen Privateigenthum ist ein noch historischer, nicht im Wesen der Sache begründeter Unterschied, ein fixirtes Bildungs und Entstehungsmoment des Gegensatzes von Capital und Arbeit. In der Industrie etc im Gegensatz zum unbeweglichen Grundeigenthum ist nur die Entstehungsweise und der Gegensatz, in dem sich die Industrie zur Agrikultur ausgebildet hat, ausgedrückt. Als eine besondre Art der Arbeit, als ein wesentlicher, gewichtiger, das Leben umfassender Unterschied besteht dieser Unterschied nur, so lange die Industrie (das Stadtleben) gegenüber dem Landbesitz (dem adligen Leben \ Feudalleben) sich bildet und noch den feudalen Charakter ihres Gegensatzes an sich selbst in der Form des Monopols, Zunft, Gilde, Corporation etc trägt, innerhalb welcher Bestimmungen die Arbeit noch eine scheinbar gesellschaftliche Bedeutung, noch die Bedeutung des wirklichen Gemeinwesens hat, noch nicht zur Gleichgültigkeit gegen ihren Inhalt und zum völligen Sein für sich selbst, d.h. zur Abstraktion von allem andern Sein, und darum auch noch nicht zum freigelaßnen Capital fortgegangen ist. ||XLII| Aber die nothwendige Entwicklung der Arbeit ist die freigelaßne als solche für sich constituirte Industrie und das freigelaßne Capital. Die Macht der Industrie über ihren Gegensatz zeigt sich sogleich in der Entstehung der Agricultur als einer wirklichen Industrie, während sie früher die Hauptarbeit dem Boden überließ und dem Sklaven dieses Bodens, durch welchen dieser sich selbst baute. Mit der Verwandlung des Sklaven in einen freien Arbeiter, d.h. in einen Söldling, ist der Grundherr an sich in einen Industrieherrn, einen Capitalisten verwandelt, eine Verwandlung, die zunächst durch das Mittelglied des Pächters geschieht. Aber der Pächter ist der Repräsentant, das offenbarte Geheimniß des Grundeigenthümers; nur durch ihn ist sein nationalökonomisches Dasein, sein Dasein als Privateigentümer – denn die Grundrente seiner Erde ist nur durch die Concurrenz der Pächter – also ist der Grundherr wesentlich schon im Pächter ein gemeiner Capitalist geworden. Und dieß muß sich auch in der Wirklichkeit vollziehn, der Agricultur treibende Capitalist – der Pächter – muß Grundherr werden oder umgekehrt. Der Industrieschacher des Pächters ist der des Grundeigenthümers, denn das Sein d[es] ersten sezt das Sein d[es] zweiten. —